HAPO-Einfuehrung

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ANIMALoffice Hausapotheke

Lt. § 60a.(1) der Apothekenbetriebsordnung (ABO) hat der Tierarzt/die Tierärztin über den Bezug von Arzneimitteln und magistralen Zubereitungen elektronische Aufzeichnungen zu führen. Für eine optimalen Umsetzung dieser Anforderungen wurde in ANIMALoffice das neue Modul „Warenwirtschaft | Hausapotheke“ implementiert.

Die Tierarztpraxis kann in diesen Modul grundsätzlich sowohl Arzneimittel als auch normale Handelswaren verwalten.

Alle Buchungsmöglichkeiten in der ANIMALoffice Hausapotheke wurden für das Arbeiten mit Barcode-Scanner optimiert sodass auch manuelle Buchungen einzelner Packungen enorm schnell und effizient möglich sind.