Antibiotika Mengenstrom
Voraussetzungen
Mandantenstamm
Im Mandantenstamm müssen Sie die von der österr. Tierärztekammer festgelegte HAPO-Nummer erfassen. Dadurch können die Daten Ihrer Meldungen bei der AGES korrekt zugeordnet werden.
Betrieb/Patient
Tierfamilien
Bei den ANIMALoffice Tierfamilien wurde eine zusätzliche Zuordnung zu den (bei Bedarf) meldepflichtigen AGES-Tierarten implementiert. Dies steuert in Kombination mit weiteren Definitionen (LFBISNr., Haltungsart, etc.) die Selektion der zu meldenden Daten an die AGES.
Klientenstamm
Im Klientenstamm wird die Haltungsart auf Betriebsebene definiert. Die hier erfasste Haltungsart wird im Rahmen der Behandlung/Erfassung automatisch auf alle Tiere des Betriebs angewendet sofern im Patientenstamm keine Abweichung festgelegt ist.
Patientenstamm
Weicht die Haltungsart eines bestimmten Tieres von der im Klientenstamm(Betrieb) definierten Haltungsart ab, müssen Sie die Haltungsart beim Patienten in der Kartei STALL gesondert definieren. Nur so ist eine korrekte Meldung möglich. Dies kann erforderlich sein wenn z.B. der Betrieb grundsätzlich ein Milchviehbetrieb ist aber zusätzlich auch ein paar Tiere zur Mast hält. Entspricht die Haltungsart des Tieres der im Betrieb eingetragenen Haltungsart, ist hier keine Angabe erforderlich.